Zweiter Fachdialog der Akteure
Am Freitag, 8. November 2024, hat der zweite Fachdialog der Akteure zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Bornheim bei der Euro Pool System International (Deutschland) GmbH stattgefunden.
Erfahren Sie, wie die kommunale Wärmeplanung die Wärmewende gestaltet. Entdecken Sie Ziele, Etappen und Lösungen für eine nachhaltige Energieversorgung.
Herzlich willkommen auf dem Informationsportal der Stadt Bornheim zur kommunalen Wärmeplanung!
Klimaschonend und kosteneffizient, zukunftssicher und passgenau im Kleinen wie im Großen – so plant die Stadt Bornheim ihre künftige Wärmeversorgung. Gemeinsam mit dem regionalen Energiedienstleister e-regio, der sich bei der deutschlandweiten Ausschreibung durchgesetzt hat, wird bis Ende 2024 ein Wärmeplan erstellt, aus dem dann konkrete Projekte und Maßnahmen abgeleitet werden. Dafür ermittelt e-regio im ersten Schritt für das gesamte Stadtgebiet, wie hoch die bisherigen Wärmebedarfe durch Haushalte, Industrie und Gewerbe sind, welche Energieträger eingesetzt werden und wo man etwas einsparen oder neue Wärmequellen erschließen kann. Alle Informationen fließen in eine zertifizierte Software ein, den „digitalen Zwilling“, mit dem sich die Zukunft ohne fossile Energieträger simulieren lässt.
Dabei nimmt die kommunale Wärmeplanung die ganze Stadt mit den verschiedenen Wohnquartieren oder Gewerbegebieten und den spezifischen Bedarfen in den Blick – und zeigt Möglichkeiten für die zukünftige Wärmeversorgung auf, die nicht nur umweltschonend, sondern auch nachvollziehbar, sozialverträglich und leistbar sein sollen. Denn rund 40 Prozent der Treibhausgas-Emissionen in Bornheim stammen zurzeit aus dem Bereich der Wärmeerzeugung. Daher ist die Wärmeplanung mit dem Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe einer der wichtigsten Bausteine auf dem Weg zur Klimaneutralität. Zudem ist mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 auch das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Daraus entsteht für die Stadt Bornheim wie für die meisten anderen Kommunen die Pflicht, einen Wärmeplan aufzustellen mit dem Ziel, dass die Wärmeversorgung der Stadt bis 2045 klimaneutral ist. Die Wärmeplanung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Ihr
Christoph Becker
Bürgermeister der Stadt Bornheim
In Privathaushalten haben Heizung und Warmwasser mit 85 Prozent den höchsten Anteil am Energieverbrauch. Unser kommunaler Wärmeplan wird Ihnen zeigen, welche klimaneutrale Wärmequelle an Ihrem Wohnort perspektivisch verfügbar sein kann. Das macht ihn zur wichtigen Entscheidungshilfe für Ihre zukünftige, energiesparende und klimaschonendere Wärmeversorgung.
Der kommunale Wärmeplan zeigt, wie eine effizientere und möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung in Bornheim gestaltet werden kann – auch für Ihren Wohnort.
Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe, Nah- und Fernwärme: Die neue Energiewelt ist vielseitig. Die Wärmeplanung zeigt anschaulich auf, wo was möglich und sinnvoll ist.
Ob Beratung, Sanierung oder Neubau: Der Bund unterstützt Ihr Energieprojekt mit zahlreichen Förderprogrammen.
Der kommunale Wärmeplan ist eng mit dem neuen Heizungsgesetz verknüpft. Läuft Ihre Heizung noch einwandfrei? Dann müssen Sie erstmal gar nichts tun.
Zu Jahresbeginn 2024 sind zwei für die Wärmewende zentrale Gesetze in Kraft getreten: das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz. Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG oder auch „Heizungsgesetz“) sieht grundsätzlich vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Preissteigerungen für fossile Energieträger wie Öl und Gas schützen. Als Alternativen kommen zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen, Solarthermie oder Nah- und Fernwärme infrage.
Das Gebäudeenergiegesetz ist eng mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verbunden, das ebenfalls seit dem 1. Januar 2024 gilt. Dessen Dreh- und Angelpunkt ist die kommunale Wärmeplanung. Die Planung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet einer Stadt und Gemeinde und umfasst u.a. eine Analyse des Ist-Zustands der Wärmeversorgung und des -bedarfs. Daraus lassen sich dann passende Wärmelösungen ableiten. Liegt die Wärmeplanung vor, haben Hauseigentümer und Unternehmen Anhaltspunkte, ob etwa der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist oder besser eine eigene, dezentrale Option, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, in Betracht gezogen werden sollte.
Die Regelungen des Heizungsgesetzes greifen von Januar an zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bereits jetzt werden in Neubauten viele Wärmepumpen eingebaut, es gibt aber auch andere Optionen zur Wärmeversorgung. Konkret gilt die 65 Prozent-erneuerbare Energien Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wurde.
Für Bestands- und Neubauten außerhalb neuer Baugebiete gibt es so lange keinen Handlungsbedarf bis die Wärmeplanung der Kommune vorliegt. Hier gibt es unterschiedliche Fristen. Klimafreundliche Energien beim Tausch der Heizungsanlage sind spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Kommunen bis 100.000 Einwohnenden – dazu zählt Bornheim – bis spätestens nach dem 30. Juni 2028. Eine Übersicht über die wichtigsten Fakten zum Gebäudeenergiegesetz gibt es hier.
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Am Freitag, 8. November 2024, hat der zweite Fachdialog der Akteure zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Bornheim bei der Euro Pool System International (Deutschland) GmbH stattgefunden.
Die "Woche der Wärmepumpe" vom 4. bis 10. November 2024 bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich kostenfrei über das Heizen mit Wärmepumpen zu informieren.
Die Energieagentur Rhein-Sieg hat einen neuen Sanierungsratgeber veröffentlicht.
Kommunale Wärmeplanung einfach erklärt
Von der Vorbereitung bis zur Umsetzung. In sieben kurzen Erklärvideos erfahren Sie, wie die kommunale Wärmeplanung abläuft.
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Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.